Tote und Verletzte bei türkischen Drohnenschlägen in Şengal
Bei türkischen Drohnenangriffen auf Şengal sind nach einem Bericht fünf Menschen getötet und weitere verletzt worden. Bei den Opfern soll es sich um Brunnenbauer handeln, deren Arbeitszelte von mehreren Bombern ins Visier genommen wurden.
Bei mehreren Drohnenangriffen des türkischen Staates auf das ezidische Kerngebiet Şengal sind fünf Menschen getötet und zwei weitere verletzt worden. Das meldet die im südkurdischen Silêmanî ansässige Nachrichtenagentur RojNews unter Verweis auf den Demokratischen Autonomierat Şengals (MXDŞ). Bei den Opfern handelt es sich demnach um Brunnenbauer.
Ziel der gegen 18 Uhr am Donnerstagabend verübten Drohnenschläge waren laut dem Bericht mehrere Arbeitszelte, die am Rande der Brunnenbohrungen im Ort Kora Simoqya aufgeschlagen wurden. Die Gegend befindet sich in der zur Kleinstadt Xanesor (Chana Sor) gehörenden Mezargeh-Region nördlich des Şengal-Gebirges. Nach Angaben des MXDŞ seien drei aufeinanderfolgende Angriffe erfolgt. Angaben zur Identität der Opfer konnte das Gremium zunächst nicht machen.
Das im südlichen Kurdistan beziehungsweise im Nordwesten des Iraks gelegene Şengal (dt. Sindschar) ist das letzte zusammenhängende Siedlungsgebiet der ezidischen Gemeinschaft. Unter dem Vorwand der „Terrorbekämpfung“ kommt es dort seit 2017 vermehrt zu Luftschlägen durch türkische Kampfflugzeuge und Drohnen. Konkrete Ziele sind hierbei zumeist Einrichtungen der Autonomieverwaltung von Şengal, die Selbstverteidigungseinheiten YBŞ/YJŞ und Zivilpersonen. Bei den Todesopfern handelt es sich hauptsächlich um Überlebende des 2014 von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) verübten Genozids in Şengal.
Die türkische Führung gibt vor, in Şengal ausschließlich gegen Stellungen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die das ezidische Volk gegen den IS verteidigt hatte und seit 2018 nicht mehr in der Region präsent ist, vorzugehen und beruft sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. Zahlreiche Organisationen und Gremien, darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, weisen dagegen auf Verstöße der Türkei gegen das Gewaltverbot hin, da es gar keine Selbstverteidigungssituation gebe.
Der Deutsche Bundestag hat den IS-Genozid von 2014 als Völkermord an den Ezid:innen anerkannt. Die Bundesregierung steht jedoch bei den Massakern an der kurdischen Bevölkerung, egal in welchem Teil Kurdistans, grundsätzlich, stillschweigend und praktisch auf der Seite der Türkei. So wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Ezidinnen und Eziden aus Deutschland in den Irak abgeschoben, obwohl die Ampel die Rückführungen von ezidischen Geflüchteten im März noch als „unzumutbar“ bezeichnet hatte. Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat inzwischen einen Abschiebestopp für ezidische Frauen und Kinder in den Irak erlassen.
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