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Azadî: Mazlum Dora seit Wochen in der JVA Stammheim im Hungerstreik

Mazlum Dora ist seit über einem Monat in der JVA Stammheim im Hungerstreik. Wie Azadî e.V. mitteilt, befindet sich der kurdische Aktivist und Musiker in einem sehr ernsten Zustand.

Wie der Rechtshilfefonds Azadî e.V. in der am Samstag veröffentlichten Ausgabe seines aktuellen Infodienstes berichtet, befindet sich Mazlum Dora weiterhin in der JVA Stammheim im Hungerstreik. Nach Angaben eines Freundes, der den Gefangenen am 25. Oktober im Gefängnis besucht hat, wiegt Mazlum Dora inzwischen nur noch 49 Kilogramm und sein Zustand sei als sehr ernst zu bezeichnen. Dennoch will er seinen Hungerstreik nicht beenden.

Mazlum Dora ist am 25. April dieses Jahres vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Mitgliedschaft in der PKK nach §§129a/b StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Seine Festnahme im Mai 2021 erfolgte kurz nach einem Deutschland-Besuch des damaligen türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu. Wie die Tageszeitung Yeni Özgür Politika (YÖP) in ihrer Ausgabe vom 5. Oktober berichtete, ist Mazlum Dora aus Protest gegen seine Behandlung im Gefängnis seit dem 22. September in einen unbefristeten Hungerstreik getreten. Dem Artikel zufolge wurde der kurdische Aktivist mit einer Disziplinarstrafe belegt, weil er sich im laufenden Verfahren dagegen gewehrt hatte, mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt zu werden. Aus Protest soll er sich in seiner Zelle angezündet haben. Das Vollzugspersonal intervenierte und Dora wurde ärztlich behandelt.

„Mit der Begründung, dass er mit seiner Aktion das Leben umliegender Gefangener gefährdet und öffentliches Eigentum beschädigt hat, wurde Dora am 20. September zu eintausend Euro Geldstrafe und zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt“, so die YÖP. Die Verteidigung hat demnach Revision gegen das Urteil vom April eingelegt und Widerspruch gegen die zusätzliche Haftstrafe, über beides ist noch nicht entschieden. Mit seinem Hungerstreik protestiert Mazlum Dora gegen die Auslegung seiner politischen und kulturellen Aktivitäten als Straftat nach §129b, gegen seine entwürdigende Behandlung, gegen die Repression kurdischer Einrichtungen und gegen die Misshandlung kurdischer politischer Gefangener.

Postadressen kurdischer Gefangener in Deutschland

Laut Azadî e.V. befinden sich zurzeit elf Kurden in Deutschland nach §129b StGB in Untersuchungs- oder Strafhaft. Die Prozesse gegen Mehmet Çakas in Celle, Sabri Çimen in Koblenz und Ali Özel in Frankfurt am Main werden in der kommenden Woche fortgesetzt, der Prozess gegen Kenan Ayaz beginnt am 3. November in Hamburg.

 

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