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Autonomierat Şengal: Die Gefahr eines Völkermords besteht weiter


Der Demokratische Autonomierat Şengal misst der Anerkennung des Völkermords an der ezidischen Gemeinschaft durch den Bundestag große Bedeutung bei, weist jedoch darauf hin, dass die Gefahr eines Genozids weiterhin besteht.

Der Demokratische Autonomierat Şengal hat eine Erklärung zur Anerkennung des Völkermords an der ezidischen Gemeinschaft durch den deutschen Bundestag abgegeben. „Wir bedanken uns beim deutschen Staat und Parlament. Die Entscheidung ist für die ezidische Gemeinschaft von großer Bedeutung und alle Länder müssen den Völkermord auf gleiche Weise anerkennen“, heißt es in der Erklärung.

Der Autonomierat betont jedoch, dass eine verbale Anerkennung nicht ausreicht und praktische Schritte folgen müssen. Die Gefahr eines Genozids sei für die Ezidinnen und Eziden noch nicht gebannt. Außerdem müssten auch diejenigen vor Gericht gestellt werden, die das vom sogenannten „Islamischen Staat“ 2014 in Şengal begangene Massaker möglich gemacht haben, fordert der Autonomierat.

In der am Donnerstag verabschiedeten Resolution fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die bestehenden internationalen und nationalen Strukturen zur politischen und juristischen Aufarbeitung des Völkermordes weiterhin zu fördern und die juristische Verfolgung von IS-Täter:innen in Deutschland weiterhin konsequent durchzuführen und auszubauen. Seit 2012 sind laut Verfassungsschutzbericht mehr als 1 050 Deutsche in die damals vom IS kontrollierten Gebiete gereist, um für die Terrormiliz zu kämpfen. Auch daraus leite sich eine Verantwortung Deutschlands ab, die Täterinnen und Täter von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu verfolgen, heißt es in dem einstimmig beschlossenen Antrag:

„Auf Grundlage des Weltrechtsprinzips ist auch die Strafverfolgung unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich und zu unterstützen. Da eine Überweisung durch den Sicherheitsrat an den Internationalen Strafgerichtshofs bislang an der Blockade Russlands scheiterte, können die Verbrechen des IS derzeit nicht zur Verfolgung vorgelegt werden. Subsidiär findet daher gegenwärtig die juristische Aufarbeitung vor nationalen Gerichten und Behörden statt. Urteile nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch, wie das vom 30. November 2021 des OLG Frankfurt am Main oder vom 27. Juli 2022 des Hanseatischen OLG (Az.: 3 St 2/22), die derzeit noch dem Bundesgerichtshof vorliegen, haben weltweit Bedeutung und Aufmerksamkeit erlangt. Sie bedeuten den Versuch, Gerechtigkeit im Einzelfall zu schaffen und gleichzeitig die Dimension der Verbrechen als Ganzes gerichtlich festzustellen. Die Verfahren werden auch ermöglicht, weil mutige Frauen bereit sind, über die schlimmsten Verbrechen, die ihnen angetan wurden, offen zu berichten und damit enorme Gefahren einzugehen.“

Der Autonomierat Şengal macht jedoch auch die Türkei aufgrund ihrer Unterstützung des IS sowie die Demokratische Partei Kurdistans (PDK) für den Völkermord vom 3. August 2014 verantwortlich. Die Peschmerga der PDK haben sich bei dem IS-Angriff auf Şengal kampflos zurückgezogen, nur die PKK-Guerilla und die YPG/YPJ aus Rojava kamen den Ezidinnen und Eziden zur Hilfe und stellten sich den Islamisten entgegen. Seit der unter großen Opfern erkämpften Befreiung der Region hat die Türkei Şengal immer wieder bombardiert, „um zu vollenden, was dem IS nicht gelungen ist“, so der Autonomierat.

 

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