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Rückholaktion von zehn IS-Dschihadistinnen nach Deutschland


Die Rückholaktion von 27 Kindern und zehn IS-Dschihadistinnen, eine mit der Selbstverwaltung koordinierte Aktion, wurde erfolgreich abgeschlossen. Damit wurde die bisher größte Gruppe von IS-Angehörigen nach Deutschland zurückgebracht.

Nach langen Absprachen wurden am Donnerstag 27 Kinder und zehn IS-Dschihadistinnen unter Begleitung von 30 Beamten des Bundeskriminalamts aus dem selbstverwalteten Nordsyrien ausgeflogen. Offenbar sollte in deutschen Medien das Bild einer „Geheimoperation“ des BKA gezeichnet werden, um die langen diplomatischen Kontakte zur Selbstverwaltung zu verschleiern.

Wir haben uns für eine große Zahl von Kindern entschieden, denn sie sind unschuldig“

Die Rojava-Vertretung Berlin erklärt zu der Rückholaktion: „Diese Aktion war mit der Selbstverwaltung, aber auch mit unserem Büro in Berlin koordiniert worden. Die Termine wurden gemeinsam geplant und organisiert. Ebenso wie die Rückholung. Wir haben uns für eine große Zahl von Kindern entschieden, denn sie sind unschuldig. Sie haben eine andere Welt und ein besseres Leben verdient. Sie haben ein Rückkehrrecht nach Deutschland.“

Wir haben darauf bestanden, dass die IS-Frauen vor Gericht gestellt werden“

Die Vertretung fährt fort: „Die Frauen sind oft mit ihren Kindern hier in Nordsyrien. Wir haben darauf bestanden, dass sie vor Gericht gestellt werden, damit sie ihre gerechte Strafe erhalten. Wir beobachten genau, was die betreffenden Frauen hier für ein Strafmaß erhalten.“


Vier Dschihadistinnen inhaftiert

Bei der Ankunft der Gruppe wurden vier der Dschihadistinnen nach Angaben der Bundesanwaltschaft verhaftet. Bei den Verhafteten handelt es sich um Nadine K., Fatiha B., Gülseren T. und Emilie R.

Nadine K. und Fatiha B. werden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland dringend verdächtigt. Nadine K. werden zudem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Menschenhandel sowie Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen. Gegen die Beschuldigten Emilie R. und Gülseren T. wird ebenfalls wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ermittelt.

Die Bundesanwaltschaft (BAW) erklärt, Nadine K. sei im Dezember 2014 ihrem Ehemann in die Türkei gefolgt, um von dort in den Irak zum IS zu reisen und sich dem IS anzuschließen. Ab 2015 habe sich K. in Mossul aufgehalten und ihre Kinder in IS-Ideologie indoktriniert. Das Haus hatten sie von Vertriebenen geraubt. In dem Haus sei eine große Anzahl von Sprengstoff und Waffen, darunter Handgranaten, Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow und eine Glock-Pistole gelagert gewesen. Zudem hätten sie in dem Haus mit Genehmigung und gegen Bezahlung durch den IS eine Aufnahmestelle für alleinstehende weibliche IS-Angehörige eingerichtet. Dabei hätte das Paar auch Ehen und Scheidungen arrangiert. Das Ehepaar hielt eine ezidische Frau als Sklavin gefangen. Diese musste regelmäßig sexuelle Gewalt durch den Ehemann von Nadine K. in ihrem Wissen erleben. 2016 bis 2019 hielten sie sich in Syrien auf. Erst 2019 wurde die ezidische Frau befreit.

Fatiha B. reiste nach BAW-Angaben gemeinsam mit ihrem Ehemann im September 2013 über die Türkei nach Syrien aus. Dort schlossen sie sich zunächst dem Al-Qaida-Ableger „Jabhat al-Nusra“ und im November 2014 dann dem IS an.

Die Salafistin Emilie R. reiste 2014 über die Türkei mit ihrem Mann zum IS. Ihr Ehemann war nach BAW-Angaben in verschiedenen Kampfeinheiten, während Emilie R. für die gemeinsamen Kinder sorgte. Emilie R. versuchte ab 2015, Frauen und Mädchen über das Internet für den IS zu rekrutieren.

Über Gülseren T. schreibt die BAW, sie sei im Dezember 2014 über die Türkei nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Dort heiratete sie einen IS-Dschihadisten. Das vom IS alimentierte Ehepaar wurde im Frühjahr 2019 festgenommen.

Was mit den übrigen sechs zurückgeholten IS-Dschihadistinnen passiert, ist bisher unbekannt. Berichten zufolge sollen sie am Flughafen festgenommen worden sein.

 

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