Folter und willkürliche Inhaftierungen: Vorwürfe gegen die Selbstverwaltung Nordostsyriens
Der Tod eines 34jährigen Familienvaters in einem Gefängnis der Selbstverwaltung Nordostsyriens hat eine breite Diskussion über die Menschenrechtslage in der Region ausgelöst.
Amin Iss Al-Ali aus Al-Hasakeh war ein Kritiker der autonomen
Selbstverwaltung Nordostsyriens – und das wurde ihm offenbar zum
Verhängnis. Fünf Tage nach seinem letzten Post,
in dem er humoristisch die Regierungs(un)fähigkeit kommentierte, wurde
er von den Sicherheitskräften der Selbstverwaltung (Asayesh) verhaftet –
und kam in der Haft zu Tode. Der Fall, in dem Vieles auf Folter mit
Todesfolge hindeutet, hat zu massiver Kritik an der von der PYD
dominierten Selbstverwaltung geführt und wirft ein trauriges Schlaglicht
auf die Menschenrechtslage in der Region.
Laut der offiziellen Stellungnahme der Familie
von Amin Iss Al-Ali teilten die Behörden ihr zunächst mit, ihr
Anghehöriger sei als Zeuge in einem Korruptionsfall von Angestellten der
Selbstverwaltung gesucht worden und werde bald entlassen. Tatsächlich
aber habe die Militärstaatsanwaltschaft seine Entlassung verhindert. Da
Amin Iss Al-Ali auf die regelmäßige Einnahme von
Schilddrüsenmedikamenten angewiesen war, versuchte die Familie ihm diese
zukommen zu lassen. Ihr wurde jedoch nicht mitgeteilt wo Al-Ali genau
festgehalten wurde, Besuche wurden seinen Angehörigen untersagt.
Autopsie belegt Folterspuren
Nachdem die Familie schließlich Amin Iss Al-Alis Leiche erhielt, ließ
sie eine Autopsie durchführen. Ein lokaler Arzt willigte ein, einen
Obduktionsbericht zu schreiben – allerdings unter der Bedingung, dass er
als Verfasser anonym bleibe. Der Grund: Angst vor Repression durch die
Selbstverwaltung.
Der Autopsiebericht benennt keine genaue
Todesursache, belegt aber deutliche Spuren verschiedener Formen von
Folter. Eine von der Familie veröffentlichte Stellungnahme
mit Details aus dem Obduktionsbericht und Fotos von Folterspuren an
Amin Iss Al-Alis Rücken gingen viral. (Inhaltswarnung: Die Verlinkungen
im folgenden Absatz führen direkt zu dem Foto- und Videomaterial)
Um die Vorwürfe zu entkräften veröffentlichten die Behörden der Selbstverwaltung ein Video des Leichnams von Al-Ali, das dessen Körper weitgehend unverletzt präsentiert. Viele Stimmen kritisierten, dass das Video nur die Vorderseite des Leichnams zeige, während die viral verbreiteten Fotos vor allem Folterspuren am Rücken zeigten. Auch die öffentliche Darstellung des fast nackten Leichnams führte zu massiver Kritik an den Behörden.
Wenig später gab die Selbstverwaltung als Todesursache einen Schlaganfall bekannt. In der syrischen aktivistischen Community weckte dies sofort Assoziationen: Wann immer ein Mensch in den Gefängnissen des Assad-Regimes zu Tode gefoltert wird, ist auf dem Totenschein von “Schlaganfall” oder “Herzstillstand” die Rede. Schon allein wegen des schieren Ausmaßes der Folter des Assad-Regimes, das seit 2011 mindestens 14.500 Menschen zu Tode gefoltert hat, ist die Menschenrechtslage in Nordostsyrien kaum mit jener unter der Knute des Assad-Regimes vergleichbar – aber dennoch erinnert der Fall Amin Iss Al-Ali fatal an gängige Praxen des Assad-Regimes. Generell ist jeder Folterfall ist einer zu viel, ungeachtet der erhobenen Vorwürfe.
Jede Familie hat das Recht, dass der Tod ihrer Angehörigen in Haft konsequent aufgeklärt wird!
Al-Ali ist bereits beerdigt. Dennoch sieht seine Familie sich gezwungen, eine erneute Obduktion von einem Ausschuss unparteiischer und spezialisierter Ärzte anzubieten und fordert von internationalen Menschenrechtsorganisationen eine unabhängigen Untersuchung. Das fordern auch unsere Projektpartner der Human Right Guardians, die sich landesweit für die Aufklärung von in Haft verschwundenen Menschen einsetzen:
“Wir fordern, dass es eine sofortige, transparente und faire Untersuchung der Foltervorwürfe und der außergerichtlichen Tötung gibt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden.“
Human Rights Guardians
Zahlreiche willkürliche Verhaftungen
Laut der Human Right Guardians ist es keine Seltenheit, dass die Selbstverwaltung Menschenrechte und damit auch ihre eigenen Ansprüche mißachtet. “Wir haben bereits hunderte Fälle von willkürlicher Verhaftung dokumentiert”, sagt Sulaiman Issa von der Organisation Human Rights Guardians.
Das COAR (Center for Operational Analysis and Research) veröffentlichte am 30. Juni einen Report über soziale Spannungen und Stabilität in Nordostsyrien.
COAR kommt darin zum Ergebnis, dass die größte Gefahr für die
Sicherheit in Nordsyrien vom weiterhin gefährlichen »Islamische Staat«
ausgehe. Doch auch die Unzufriedenheit mit der autonomen
Selbstverwaltung wachse und gefährde die relative Stabilität der Region.
Externe Bedingungen – und internes Versagen
Die angespannte Lage in Nordostsyrien hat auch ökonomische und andere
externe Gründe: Die Wirtschaftskrise Syriens und der Nachbarstaaten
sowie die Pandemie führen zur Verschlechterung der Lebensbedingungen
großer Teile der Bevölkerung. Die türkische Regierung droht beständig
mit einer militärischen Eskalation und beeinträchtigt immer wieder die
Wasserversorgung Nordostsyriens – mit teils katastrophalen Auswirkungen.
Aber auch das Verhalten der Selbstverwaltung selbst sorgt für Unmut. Gegen Proteste in Manbij und Al-Hasakeh ging die SDF gewaltsam vor.
Außerdem besteht das Problem politisch motivierter Festnahmen weiter,
häufig begründet mit angeblicher Unterstützung des IS oder angeblicher
Korruption. In vielen Communities sind Formen von Patron-Klienten-Beziehungen Tradition – ein Korruptionsvorwurf kann hier schnell zum Vorwand werden, um politische Gegner*innen zu verhaften.
Angesichts der Menschenrechtsverletzungen und der instabilen Lage bleibt zu hoffen, dass sich innerhalb der Selbstverwaltung Kräfte durchsetzen, die die eigenen hohen ethischen Ansprüche ernst nehmen und auch in schwierigen Situation auf deren Verwirklichung drängen. Unter anderem die 2020 erfolgte Entschuldigung für das Massaker in Amude von 2013 wurde in dieser Hinsicht von viele Beobachter*innen als positives Zeichen interpretiert. Der Fall Amin Iss Al-Ali sowie die vielen willkürlichen Verhaftungen weisen aktuell leider in die andere Richtung.
“Die Selbstverwaltung muss sich an die Prinzipien des Gesellschaftsvertrags halten, dem sie sich selbst verpflichtet hat, sowie an geltende Gesetze und Gebräuche, derer sie sich ebenfalls verpflichtet hat und die in ihren Gerichten zur Anwendung kommen müssen.”
Sulaiman Issa, Human Rights Guardians
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