IS-Rückkehrerin Omaima Abdi zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
Die IS-Rückkehrerin Omaima Abdi bleibt für insgesamt vier Jahre in Haft. Das hanseatische Oberlandesgericht verurteilte sie heute erneut, weil sie bei ihrem Aufenthalt in Nordsyrien 2016 versklavte Ezidinnen ihre Wohnung reinigen ließ.
Im Prozess um die Versklavung zweier Ezidinnen in Nordsyrien ist die Hamburger IS-Rückkehrerin Omaima Abdi zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) war überzeugt, dass Abdi als Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch leistete.
Einbezogen in die Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine bereits rechtskräftige Verurteilung zu dreieinhalb Jahren, die die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin derzeit verbüßt. Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu Prozessbeginn eingeräumt, dass sie im Frühjahr 2016 ihre Wohnung in der nordsyrischen Stadt Raqqa von zwei versklavten Ezidinnen reinigen ließ. „Ich zeigte den beiden Sklavinnen die Wohnung und sagte ihnen, welchen Bereich sie putzen sollten“, hieß es in einer Erklärung. Es sei ihr klar gewesen, dass sich die beiden Ezidinnen gegen ihren Willen in der Wohnung aufhielten. Mitgebracht in Abdis Wohnung waren sie von der ebenfalls aus Deutschland stammenden IS-Rückkehrerin Sarah Onidi, die im Juni in Düsseldorf wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt wurde.
Richterin: „Übernehmen Sie endlich Verantwortung“
In ihrem ersten Prozess voriges Jahr hatte Abdi den Vorwurf der Versklavung noch geleugnet. „Übernehmen Sie endlich Verantwortung – für Ihre Familie und auch für das, was Sie getan haben“, mahnte die Richterin Ulrike Taeubner eindringlich bei der Urteilsbegründung. Sie warf Abdi vor, ihre Taten immer noch zu relativieren und zu verharmlosen und anderen die Schuld zu geben. Statt sich selbst als Opfer darzustellen, müsse sie „jetzt mal das Leid der wahren Opfer wahrnehmen“, so die Richterin. Eine Aktivistin der feministischen Organisierung „Gemeinsam Kämpfen – Für Selbstbestimmung und Autonomie“, die den Prozess heute beobachtete, kritisierte das Urteil gegen Abdi als „zu mild“, da sie ein „exponiertes Mitglied des IS“ sei.
Versklavte Ezidin Nebenklägerin
Die heute 37-jährige Omaima Abdi war 2015 mit drei Kindern von Hamburg aus ihrem damaligen Ehemann, dem IS-Dschihadisten Nadir Hadra, in die vom IS besetzten Gebiete in Nordsyrien gefolgt. Sechs Wochen nach ihrer Ankunft wurde Hadra bei den Kämpfen um die Stadt Kobanê getötet. Nach seinem Tod heiratete Abdi dessen Freund Denis Cuspert. Der Berliner Rapper, der unter dem Namen „Deso Dogg” bekannt wurde, hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und wurde im Januar 2018 bei einem Luftangriff in der ostsyrischen Region Deir ez-Zor getötet. Eine der versklavten Ezidinnen, zum damaligen Zeitpunkt 14 Jahre alt, war Nebenklägerin in diesem Prozess. Sie konnte genau beschreiben, wie Abdi in Raqqa gewohnt hatte, woraufhin diese erst zugab, die Ezidinnen als Putzkraft missbraucht zu haben.
Jahrelang unbehelligtes Leben nach Rückkehr
Die mittlerweile vierfache Mutter Omaima Abdi kehrte im August 2016 aus dem IS-Gebiet zurück nach Deutschland. Danach lebte sie unbehelligt von Strafverfolgung im Süden von Hamburg und arbeitete als Eventmanagerin und Übersetzerin. Erst nach Recherchen der libanesischen Journalistin Jenan Moussa wurde sie im September 2019 festgenommen.
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