USA wollen deutsche IS-Mitglieder aus Syrien ausfliegen
Die US-Regierung will drei deutsche IS-Dschihadisten aus Gefängnissen in Nordostsyrien in den Irak bringen und von dort in die USA überstellen. Die Bundesregierung gibt kein grünes Licht – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Einem Bericht des „Spiegel” zufolge wollen die USA drei deutsche Mitglieder der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat” (IS) aus Gefängnissen im nordostsyrischen Autonomiegebiet in den Irak bringen. Wie das Nachrichtenmagazin am Wochenende berichtete, könnten die Männer in einem zweiten Schritt in die USA überstellt werden. Die US-Geheimdienste hatten sich kurz vor dem Jahreswechsel bei der Bundesregierung gemeldet und entsprechende Pläne angekündigt.
Zu den Dschihadisten, die zunächst in den Irak gebracht werden sollen, gehört laut „Spiegel” der Deutschtürke Oguz G. aus Hildesheim in Niedersachsen, der 2016 an einem gescheiterten IS-Anschlagsplan in Deutschland beteiligt gewesen sein soll. Auch Mohammed Haydar Zammar (oft auch als Muhammad Haidar Zammar bezeichnet) soll demnach ausgeflogen werden. Der Syrer hatte in Hamburg enge Verbindungen zu den Attentätern vom 11. September 2001 und nahm US-Behörden zufolge am Angriff auf die US-Botschaft im libyschen Bengasi am 11. September 2012 teil. Dabei wurden unter anderem der US-Botschafter John Christopher Stevens und zwei CIA-Mitarbeiter getötet.
Bei dem dritten IS-Anhänger handelt es sich dem Bericht nach um Yunus Emre Sakarya. Der 1991 geborene Kölner mit doppelter Staatsbürgerschaft war eigenen Angaben nach ebenfalls am Anschlag von Bengasi beteiligt und beim selbsternannten IS in der Waffenlogistik tätig. In einem langen Interview, das ANF mit ihm in Haft geführt hat, berichtet er, wie er nach dem Anschlag vollkommen unbehelligt in die Türkei reiste.
Bundesregierung stimmte gegen Überstellung
Das Auswärtige Amt habe den USA nach „Spiegel“-Informationen inzwischen mitgeteilt, dass es einer Überstellung der deutschen Staatsangehörigen nicht zustimmen könne – es sei denn, Washington brächte die Männer nach Deutschland, damit sie hier vor Gericht gestellt werden könnten. Im Fall von Mohammed Haydar Zammar und Yunus Emre Sakarya hatten die USA der Bundesregierung bereits im Herbst mitgeteilt, dass sie den beiden deutschen Islamisten gern im eigenen Land den Prozess machen würden. Deutschland habe wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aber kein grünes Licht gegeben. In der Antwort hieß es, dass die Generalbundesanwaltschaft gegen Zammar und Sakarya ermittele und bereits Haftbefehle erwirkt habe. Daher könne man einer Überstellung an die USA nicht zustimmen. Allerdings hat Deutschland bisher keinerlei Anstalten unternommen, den Haftbefehl in Nordostsyrien tatsächlich zu vollstrecken.
Abschieben ja, zurückholen nein
Die Behörden der Autonomieverwaltung wären gerne bereit gewesen, die Last der inhaftierten Dschihadisten an die Herkunftsländer abzutreten. Deutschland hat sich aber weder um die Auslieferung von Zammar noch um die der anderen im Autonomiegebiet inhaftierten Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit bemüht. Während hierzulande seit dem 1. Januar wieder nach Syrien abgeschoben werden kann, weigert sich die Bundesregierung nach wie vor, die „eigenen Gefährder und Straftäter“ aus dem Nordosten der Autonomieregion zurückzunehmen. Damit schafft Deutschland ein akutes Sicherheitsproblem. Hinter dieser Politik steht nicht nur der Wunsch, innenpolitisch den Eindruck zu vermeiden, „gefährliche Personen“ zurück ins Land zu holen, sondern vor allem auch eine diplomatische Anerkennung der nordostsyrischen Selbstverwaltung aus Rücksicht auf die engen Beziehungen mit dem türkischen Regime zu vermeiden.
Aktuell mehr als 100 Deutsche in Rojava inhaftiert
Nach offiziellen Angaben sind aus Deutschland 1050 Personen dem IS beigetreten, ein Großteil von ihnen ist ums Leben gekommen, ein Teil nach Deutschland zurückgekehrt und ein weiterer Teil wurde von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) oder dem irakischen Militär gefangengenommen. Aktuell befinden sich rund hundert deutsche Frauen und Männer in Lagern oder Gefängnissen im Autonomiegebiet, darunter auch etwa 40 an schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligte IS-Mitglieder. Bisher hat die Bundesregierung nur Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Kinder aus Nordostsyrien zurückgeholt. Zu den drei bisher erfolgten Rückholaktionen für drei IS-Anhängerinnen und neunzehn Kinder war das Auswärtige Amt gerichtlich verpflichtet worden.
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