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Weitere Jugendliche in den Demokratischen Kräften Syriens entwaffnet und demobilisiert


Die Demokratischen Kräfte Syriens haben eine Sechzehnjährige demobilisiert und an das Büro zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten übergeben. Die Rückführung der Jugendlichen erfolgte im Rahmen eines Abkommens mit der UNO.

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben eine Minderjährige aus ihren Reihen an das Büro zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten in Hesekê übergeben. Die Sechzehnjährige wird nun im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinten Nationen (UN) und den QSD in ihr Elternhaus zurückgeführt. Die Jugendliche wurde am Samstag vom Rechtsanwalt Khaled al-Jabr, der zugleich Mitglied im Zivilrat von Hesekê ist, in Empfang genommen. Begleitet wurde sie von der QSD-Kommandantin Dilara Hesekê.

Das „Abkommen zur Beendigung der Rekrutierung von Kindersoldaten und der Prävention der Ausbeutung von Kindern in bewaffneten Konflikten” war im Juni 2019 geschlossen worden. Unterzeichnet wurde es von Virginia Gamba, der UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten, und dem QSD-Generalkommandanten Mazlum Abdi, im schweizerischen Genf. Auf Grundlage des Protokolls wurden in den verschiedenen Regionen der nordostsyrischen Autonomiegebiete mehrere Büros zum Schutz von Kindern vor Krieg eröffnet. Diese Büros stehen in enger Koordination mit UNICEF und den QSD und dienen explizit dazu, zu verhindern, dass Minderjährige unter Waffen genommen werden. Erste Resultate wurden bereits verzeichnet: Mehr als achtzig Jungen und Mädchen unter 18 Jahren, die in den bewaffneten Kräften aktiv waren, konnten ermittelt und ihren Familien übergeben werden. 

Im Gegensatz zu westeuropäischen Armeen, wie auch der Bundeswehr, liegt das Beitrittsalter zu den militärischen Selbstverteidigungskräften in Nord- und Ostsyrien bei mindestens 18 Jahren, teilweise sogar bei 21 Jahren. Dennoch besteht auch hier ein Problem von Minderjährigen unter Waffen. Dies resultiert aus mehreren Problematiken. In akuten Selbstverteidigungssituationen, wie beispielsweise als die Terrororganisation „Islamischer Staat” (IS) in Kobanê einfiel, ergriff die gesamte Bevölkerung und damit auch Minderjährige die Waffen aus der Notwendigkeit heraus, das akute Überleben zu schützen.

Immer wieder fliehen auch Mädchen zu den Frauenverteidigungseinheiten vor Zwangsheirat oder Gewalt in der Familie. Obwohl die Selbstverwaltung wie auch die QSD und alle in ihr organisierten Kräfte seit Jahren größtes Augenmerk auf die Volljährigkeit ihrer Kämpferinnen und Kämpfer legen, warf sich diese Problematik immer wieder auf und die Organisationen implementierten immer neue Kontrollmechanismen, um das Problem zu minimieren. Doch durch die Frauenbewegung in Nord- und Ostsyrien existieren mittlerweile effektive Mechanismen, um Zwangsheirat oder Gewalt in der Familie zu bekämpfen und die „Fluchtbewegung“ Minderjähriger in militärische Einheiten im zivilgesellschaftlichen Engagement aufzufangen.

 

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