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Autonomieverwaltung erlässt Amnestie für Strafgefangene

 


Die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat eine Amnestie für Strafgefangene erlassen. Ausgenommen von der Amnestie sind Personen, die besonders schwere Straftaten wie Mord, Hochverrat oder Terrordelikte begangen haben.

Die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens hat angekündigt, eine Amnestie für Strafgefangene zu gewähren. Wie aus einem entsprechenden Dekret hervorgeht, trat die Amnestie für Straftaten vor dem 10. Oktober 2020 bereits am Samstag in Kraft. Frei kommen zuerst ältere Verurteilte über 75 Jahre und kranke Gefangene.

Ausgenommen von der völligen Straffreiheit sind Delikte wie Verrat und Spionage, sogenannte „Ehrenmorde“, Drogenhandel und Gewalttaten wie Terroranschläge von Mitgliedern dschihadistischer Organisationen wie der Miliz „Islamischer Staat“ (IS). Hier werden die Haftstrafen halbiert und lebenslängliche Freiheitsstrafen in Gefängnisstrafen zu 20 Jahren umgewandelt.

Rangniedrige Verurteilte aus IS-Verfahren könnten allerdings doch von der Amnestie profitieren, sofern es einen Bürgen gibt. Flüchtige Verurteilte müssen innerhalb der nächsten 60 Tage bei den Autonomiebehörden vorsprechen, um Straferlass zu erhalten.

Der Schritt zur Generalamnestie sei dazu gedacht, einen neuen Ansatz für Gerechtigkeit zu fördern und die Beziehungen zur Gesellschaft wiederzubeleben, hieß es aus Kreisen des Exekutivrates der Autonomieverwaltung. Zudem sollen die überfüllten Gefängnisse in der Region entlastet werden. Wie viele Strafgefangene von der Amnestie profitieren werden, ist unklar. Vergangene Woche hatte die Selbstverwaltung bereits ein Amnestiedekret für die rund 25.000 syrischen Staatsangehörigen im Internierungslager Camp Hol erlassen.

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